Beschlüsse

Antrag Inklusion

Inklusion intelligent steuern

 

Um die bildungspolitischen Vorgaben ausgehend von der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz systematisch im Bildungsbereich umzusetzen, bedarf es einer systematischen Steuerung mit dem Ziel ein abgestimmtes Handeln aller Akteure zu erreichen. Um die hierfür notwendige Klärung von Rollen und Verantwortlichkeiten sowie eine ständige Prozessbegleitung vornehmen zu können, wird ein Lenkungskreis eingerichtet, der aus beauftragten Vertretern bildungsbezogener Einrichtungen und Institutionen (Bildungs- und Sozialministerium, Zentren für Lehrerbildung, AQS, Pädagogisches Landesinstitut, Schulaufsicht, Studienseminare, Schulleitungen), Landesbehindertenbeauftragter) besteht. Der Lenkungskreis trifft sich über mindestens vier Jahre in regelmäßigen Zeitabständen, berichtet sich gegenseitig über den Stand der Realisierung inklusionsbezogener Maßnahmen und koordiniert eine eventuelle Nachsteuerung.

Ein für den Lenkungskreis wesentliches Arbeitsfeld liegt im Bereich der Lehrerbildung. Daher sollen Lösungen erarbeitet werden, wie

  • bereits in der ersten Ausbildungsphase während der zu absolvierenden Praktika inklusionspädagogische Ausbildungsanlässe durch die Kooperation von Studienseminaren und die Zusammenarbeit mit den Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten gezielt gefördert werden können,
  • die Zusammenarbeit der Studienseminare in Bezug auf inklusionspädagogische Ausbildungsinhalte und gemeinsame Ausbildungsanlässe während der zweiten Ausbildungsphase intensiviert werden kann,
  • ein Kompetenztransfer spezifischer sonderpädagogischer Themen und fachlicher Inhalte in alle Lehrämter gewährleistet werden kann,
  • Lehreraus- und Lehrerfort- und –weiterbildung intensiver als bisher zielgruppenorientiert und –übergreifend miteinander verschränkt werden können.

Ebenfalls von hoher Bedeutung ist die konzeptionelle Gestaltung der geplanten Förder- und Beratungszentren. In Bezug auf diesen Themenkomplex sollen Lösungen erarbeitet werden, wie

  • sichergestellt werden kann, dass alle Schulen von der Beratungs- und Förderkompetenz profitieren können.,
  • die inklusionspädagogische Beratung aller Schulen konzipiert, durchgeführt und evaluiert wird,
  • durch die Gründung regionaler Netzwerke zur Weiterentwicklung inklusiver Maßnahmen im öffentlichen Sektor und Bildungsbereich das Zusammenwirken verschiedener Organisationen und Institutionen vor Ort angestoßen werden kann.
  • verschiedene Institutionen zusammenwirken können, sodass das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern, deren Beschulung in der Regelschule vorübergehend erheblich erschwert ist, geklärt und stabilisiert werden kann.